Kfz Gutachten nach einem Unfall: Wann macht es Sinn? Wer zahlt es?

VÖ: 01.10.2019 - 11:03 Uhr. Kommentare: 0
Auto nach Unfall

Wenn es zu einem Autounfall kommt, bei dem die Kfz-Versicherung zur Schadensregulierung einbezogen wird, empfiehlt sich die Bestellung eines Kfz-Gutachters. Leider wird diese Option oftmals nicht wahrgenommen, da sich Geschädigte zum einen ihrer Rechte nicht in Gänze bewusst sind, zum anderen weil sie die Gutachter-Kosten fürchten und scheuen. Werfen wir also einen Blick auf diverse Sachlagen und stellen die Frage: Was darf ein Kfz Gutachten kosten?

Ein Verkehrsunfall ist niemals erfreulich und das wichtigste sowie zugleich wünschenswerteste Fazit nach einem Fahrzeug-Crash ist stets die Feststellung, dass alle Beteiligten körperlich unversehrt blieben. Die nüchterne Erkenntnis: Autos sind nur Blech!
Allerdings sollte nicht außer Augen gelassen werden, dass Fahrzeuge in der Regel hochpreisige Gebrauchsgegenstände sind, deren Reparatur- und Instandsetzungskosten schnell zu einer teuren Angelegenheit avancieren können. Unmittelbar nach einem Autounfall kommt erschwerend hinzu, dass die Nerven oft blank liegen und aufkochende Emotionen eine rationale Klärungs-Strategie temporär verhindern. Dennoch sollte man einen kühlen Kopf bewahren, um eine sachliche und fachliche Regulierung des Unfallschadens zu forcieren.

Sollte man als Geschädigter einen Kfz Gutachter bestellen?

Grundsätzlich haben Geschädigte nach einem Unfall immer die Option einen Sachverständigen respektive Kfz Gutachter zu bestellen. Dieser kann frei gewählt werden. Generell wird empfohlen, dass man keine Gutachter akzeptiert, die von der Kfz-Versicherung der Gegenseite empfohlen bzw. engagiert werden, da hier die Gefahr besteht, dass das Schadensgutachten zu gering ausfällt, um dem Versicherer eine Kostenersparnis zu gewähren.

Wer trägt die Kosten für das Kfz-Gutachten?

Die gute Nachricht vorab: Als Geschädigter müssen Sie die Kosten für die Erstellung eines Schadengutachtens i.d.R. nicht selbst übernehmen, da diese von der Versicherung des Unfallverursachers getragen werden. Dieses gilt übrigens auch dann, wenn Sie den Sachverständigen der Versicherung nicht akzeptieren und einen eigenen Kfz-Gutachter bestellen. Allerdings muss die Art der Begutachtung in einer gewissen Relation zum Schaden stehen. Ist der Sachverhalt z.B. so, dass Ihr Fahrzeug im Rahmen eines Unfalls nur ein paar leichte Lackschäden davon getragen hat, Sie jedoch einen Kfz-Gutachter mit einem kompletten und hochpreisigen Wert- und Schadensgutachten beauftragen, kann die Versicherung der Gegenseite die Kostenübernahme verweigern. Hier greift das alte Sprichwort, dass man nicht zwingend mit Kanonen auf Spatzen schießen sollte.
Natürlich ist es oft so, dass man als Laie nicht einschätzen kann wie hoch der entstandene Sachschaden tatsächlich ist bzw. welche Art Begutachtung auf Basis der erkennbaren Schäden angebracht ist. Als lose Faustregel gilt: Bei kleineren Schäden bis ca. 750 Euro (sogenannten Bagatellschäden) ist die Anforderung eines Kfz-Gutachters überflüssig. Bei größeren Schäden ist ein vollwertiges Unfall- bzw. Schadengutachten ratsam. Handelt es sich beim betroffenen Fahrzeug zudem um ein extrem hochpreisiges Modell (Neuwagen, Luxusfahrzeuge, wertvolle Sonderausstattungen, etc.) empfiehlt sich zudem ein offizielles Wertgutachten.
Wenn Sie unsicher sind, welches der genannten Gutachten das situativ richtige ist, können Sie einen Kfz-Gutachter allein für die Klärung dieser Frage bestellen. Dieser kann nicht nur am besten beurteilen welche Art Begutachtung angebracht ist, sondern auch, ob dessen Kosten problemlos von der Versicherung der Gegenpartei getragen werden.

Kostenvoranschlag vs. Kurzgutachten

Wird nach einem Unfall kein Kfz-Sachverständiger bestellt und somit keinerlei Gutachten erstellt, greift die Kfz-Versicherung für gewöhnlich auf den Kostenvoranschlag zurück, der von einer Autowerkstatt generiert wird und auf einem Kurzcheck des beschädigten Fahrzeugs basiert. Hierbei handelt es sich zweifelsfrei um die kostengünstigste Möglichkeit der Schadensbezifferung. Wer dem Kostenvoranschlag der Werkstatt zu wenig Vertrauen schenkt, sollte ein Kurzgutachten in Betracht ziehen. Dieses ist deutlich günstiger als ein vollwertiges Unfallgutachten - jedoch um einiges umfangreicher als der Check respektive Kostenvoranschlag der Kfz-Werkstatt.

Als Fazit lässt sich summieren, dass die Bestellung eines Kfz-Gutachters immer dann Sinn macht, wenn es offensichtlich zu einem massiven Unfallschaden gekommen ist und/oder das geschädigte Fahrzeug über einen hohen (Rest-)Wert verfügt. Bei Unsicherheit bezüglich des entstanden Gesamtschadens kann ein Sachverständiger helfen, um die Notwendigkeit eines Kfz-Gutachtens zu attestieren und zudem den korrekten Umfang zu definieren. Im Zweifelsfall ist die Bestellung eines Kfz-Gutachters somit indiziert, da die Bestimmung der Reparatur- und Instandsetzungskosten durch diesen am genausten analysiert und prognostiziert werden können.

Kommentar abgeben Facebook Twittern

Kommentare

Ohhh! Dieser wundervolle und mit Liebe erstelle Beitrag hat noch keine Kommentare. Sie können das ändern und den ersten Kommentar zum Thema abgeben!
Kommentar abgeben Facebook Twittern