PKW versichern mit Kurzkennzeichen

VÖ: 07.12.2020 - 20:29 Uhr. Kommentare: 0
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Wir schreiben Montag, den 7. Dezember 2020. Wie jedes Jahr dürfte es eine Vielzahl an Autobesitzern geben, die sich ärgern, da sie den viel zitierten Stichtag 30.11 verpasst haben. Der letzte Tag des Monats November ist seit jeher der Tag, nach dem die Kündigsfrist für viele bestehende KFZ-Versicherungsverträge endet. Wer es bis dato versäumt, die aktuellen KFZ-Versicherungstarife zu vergleichen und die laufende Versicherung zu kündigen, kann die ggf. günstigeren Konditionen nicht in Anspruch nehmen und muss für ein weiteres Kalenderjahr im bestehenden Vertrag seines Versicherungsunternehmens verweilen. Ärgerlich!

Seit einigen Jahren lässt sich jedoch ein Wandel im Markt der KFZ-Versicherungen feststellen. Während Verträge, die den Autobesitzer für ein Jahr an einen KFZ-Versicherer binden, bis vor kurzem noch einem De-facto-Standard entsprachen, geht der Trend mehr und mehr zu Verträgen mit kurzer Laufzeit - häufig mit monatlicher Kündigungsoption. Neben KFZ-Versicherungs-Startups wie etwa "Fri:Day" oder das 2019 gestartete "freeyou", bieten auch immer mehr klassische Unternehmen Versicherungen, die monatlich kündbar sind. Hierzu zählen z.B. die HanseMerkur oder die R+V Versicherung.

Alternative: Kurzkennzeichen

Für alle, die einen PKW nur kurzzeitig zulassen und versichern wollen, existiert eine Option, die vielen unbekannt sein dürfte: Das Kurzkennzeichen.
Bei einer "Kurzkennzeichen-Versicherung" handelt es sich allerdings nicht um eine klassische KFz-Versicherung sondern richtet sich primär an Personen, die einen nicht zugelassenes PKW bewegen wollen oder müssen. Dies ist häufig der Fall, wenn das Fahrzeug von einem Ort an einen anderen überführt werden soll.

Kurzkennzeichen: Voraussetzungen und Anwendungsbeispiele

Ein Kurzkennzeichen inkl. Versicherungsschutz ist für maximal fünf Tage gültig und setzt die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs vorraus, belegt durch eine gültige TüV bzw. HU-Plakete. Eine Ausnahmeregel gilt, wenn das Kurzkennzeichen gezielt für die Fahrt zum TüV zwecks Hauptuntersuchung/Zulassung genutzt werden soll und/oder Mängel in einer KFZ-Werkstatt beseitigt werden müssen, die für eine TüV-Abnahme des PKW zwingend erforderlich sind. Wichtig ist in diesem Fall, dass das Auto nur zu einer Reparaturwerkstatt gefahren werden darf, die im Bezirk der Zulassungstelle liegt. So ist es z.B. nicht zulässig, dass Sie ein Fahrzeug in Köln via Kurzkennzeichen zulassen und mit diesem ohne gültigen TüV zwecks Reparatur nach Frankfurt am Main fahren. Die Faustregel sagt: Der Fahrtweg zur Werkstatt muss möglichst kurz sein und darf keine mutwilligen Umwege enthalten.

Fahrzeuge, die verkehrstauglich sind und mit einem Kurzkennzeichen zugelassen sind - zu erkennen an einem gelben Streifen am rechten Rand - werden üblicherweise für Probe- oder Überführungsfahrten genutzt. Bei letzgenannter Nutzung ist entscheident, ob diese national - also innerhalb Deutschlands - oder über Landesgrenzen hinaus stattfinden. Soll ein Auto ins Ausland überführt werden, muss die Kurzkennzeichen-Zulassung in Kombination mit einer Grünen Karte erfolgen. Die Grüne Karte gewärleistet Versicherungschutz auch in vielen Ländern außerhalb Deutschlands. In Summe wird ein Kurzkennzeichen mit Grüner Karte natürlich ein wenig teurer, die Mehrkosten betragen jedoch in der Regel nur wenige Euro und sind somit als marginal zu bezeichnen.

Empfehlung für Anbieter von Kurzkennzeichen

Fast jedes Versicherungsunternehmen, das klassische KFZ-Versicherungspolicen im Portfolio führt, bietet ebenfalls den Bezug eines Kurzkennzeichens. Wie bei so vielen Angeboten und Services, können jedoch auch in dieser Branche Online-Anbieter eine echte Alternative zu diesen bieten. Eine gute und professionelle Anlaufstelle ist aus unserer Sicht der Kurzzeitkennzeichen Express mit Sitz in Heidelberg. Über die übersichtliche und schlicht gehaltene Webseite lässt sich das gewünschte Kurzkennzeichen schnell und unproblematisch erwerben. Wie bei der klassischen KFZ-Versicherung wir die eVB-Nummer, die Sie zwingend auf der örtlichen Zulassungstelle benötigen, digital und in Echtzeit an Sie übermittelt.

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