Was ist bei E-Kennzeichen zu beachten?

VÖ: 18.12.2022 - 22:23 Uhr. Kommentare: 0
E Ladestation Nahaufnahme

E-Autos haben bestimmte Vorteile wie die vom Bund gewährte Befreiung von der Kfz-Steuer für die ersten 10 Jahre. Mit dem E-Kennzeichen kommen bestimmte Vergünstigungen dazu. Der ADAC bietet eine kurze und knappe Einführung in das E-Kennzeichen.

Was ist das E-Kennzeichen?

Das E-Kennzeichen wird nur für Autos mit elektrischem, hybridem oder Brennstoffzellenantrieb vergeben. Für diese Autos kann man es beantragen, es besteht aber keine Verpflichtung dazu. Erkennbar ist das E-Kennzeichen am letzen Symbol ganz rechts auf dem Nummernschild, eben dem "E". Das E-Kennzeichen ist seit 2015 erhältlich und zwar auch als Wechselkennzeichen. Es ist unbeschränkt gülitg und kostet 50 bis 60 Euro für die Zulassung und die Nummernschilder. Ein Wunschkennzeichen erhöht den Preis um 12 Euro. Eine Bezugsquelle für E-Kennzeichen ist Gutschild.

Für welche Autos wird ein E-Kennzeichen vergeben?

Für ein E-Kennzeichen muss ein Auto einer der drei folgenden Gruppen angehören.

  • Batterie-Elektroautos
  • Autos mit Brennstoffzellenantrieb oder
  • Plug-in-Hybride, die entweder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 40 Kilometer mit rein elektrischem Antrieb fahren können.

Wurde ein Plug-In-Hybrid vor dem 1.1.2018 zum ersten Mal zugelassen, verringert sich die Anforderung im letzten Punkt auf 30 Kilometer rein elektrische Fahrstrecke.

Wie beantragt man ein E-Kennzeichen?

Das ist bei der örtlichen Zulassungsstelle zur Erstzulassung oder auch nachträglich noch möglich. Notwendig für den Antrag sind die folgenden Dokumente.

  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief des E-Autos,
  • die TÜV-Bestätigung über die gültige Hauptuntersuchung,
  • einen Personalausweis oder Pass,
  • die eVB-Nummer des Autos als Versicherungsbescheinigung,
  • eine Datenbestätigung oder ein Herstellernachweis, dass das E-Auto die Bedingungen des Elektromobilitätsgesetzes oder EmoG erfüllt
  • und wenn vorhanden, die alten Nummernschilder.[/li]

Vorteile eines E-Kennzeichens

Wie in dieser detaillierten Darstellung erklärt, sind die Vorteile nicht standardisiert. Einzelne Gemeinden und Städte können selbst entscheiden, welche Vergünstigungen sie an ein E-Kennzeichen anhängen. Das bedeutet aber auch, dass man als E-Kennzeichen-Besitzer in der einen Stadt etwas darf, das in der nächsten mit einem Strafzettel geahndet würde. Noch gibt es nicht einmal eine zentrale Liste über die verschiedenen gültigen Regeln. Als Beispiele lassen sich die folgenden Maßnahmen hernehmen.

  • Geringere oder keine Gebühren auf öffentlichen Parkplätzen.
  • Kostenlose Ladestationen.
  • Fahren auf Busspuren zulässig mit E-Kennzeichen.
  • Ausnahmen von Zufahrts- und Durchfahrtsbeschränkungen.

Es empfiehlt sich also, Informationen über die an einem bestimmten Ort geltenden Regeln einzuholen. Auch wichtig ist, dass für das Befahren der Umweltzonen auch mit E-Kennzeichen eine Umweltplakette erforderlich ist.

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