Bußgeldbescheid nach dem Blitzen: Lohnt sich ein Einspruch?

VÖ: 28.03.2019 - 13:13 Uhr. Kommentare: 0
Blitzer am Straßenrand für die Messung überholter Geschwindigkeit

Wer auf deutschen Straßen jährlich viele Kilometer macht, dem sind Blitzer meist ein Dorn im Auge. Ganz gleich, ob Pendler oder Urlaubsfahrer – die schmerzhafte Erfahrung eines Bußgeldes oder die unangenehmen Folgen von Punkten in Flensburg und Fahrverboten hat schon so mancher Autofahrer mitgemacht. Wie aber wehren, wenn Sie der Meinung sind, gar nicht zu schnell oder bei Rot gefahren zu sein? Eine Möglichkeit, Vorwürfe kostenfrei prüfen zu lassen, bietet der Online-Service Geblitzt.de.

Ihr Recht auf Recht! Warum sich eine Anfechtung lohnen kann...

Jedem sollte die Möglichkeit einer Verteidigung gegeben sein – auch bei Vorwürfen von Verstößen im Straßenverkehr. Nur, weil Sie von der Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, heißt das noch lange nicht, dass Sie schuldig sind. Warum das? Ganz einfach: Fehler bei Wartung, Aufbau und Handhabung der Blitzer können zu unrechtmäßigen Vorwürfen führen und einen Einspruch sinnvoll machen.

Auch wenn in Kurven, nachts, bei Regen, Nebel, Glatteis oder Schneefall geblitzt wird, kann sich das auf die Verwertbarkeit der Messergebnisse auswirken. Und wie sieht es mit dem Einspruch bei einem Rotlichtverstoß aus? Ist die Ampelanlage defekt und unterläuft die gesetzlichen Vorgaben der Dauer einer Gelb- und Rotphase, stehen die Chancen einer erfolgreichen Anfechtung in der Regel gut. Generell nicht ganz so gravierend wie eine falsche Messung, aber in manchen Fällen ein entscheidender Faktor, sind mögliche formelle Fehler im Bußgelbescheid wie:

  • falsche oder fehlende Angaben zu den Personalien des Betroffenen
  • ein nicht korrektes Aktenzeichen
  • keine Angaben zu Zeit, Ort und Art des Verkehrsverstoßes
  • nicht angefügte Beweise wie das Blitzerfoto
  • keine Angaben zu den Nebenfolgen
  • eine fehlende Rechtsmittelbelehrung
  • Fehler in der Fristberechnung

Die Sache mit der Verjährung

Unabhängig davon, was für ein Verstoß Ihnen zur Last gelegt wird – wer innerhalb von drei Monaten keinen Bußgeldbescheid erhalten hat, ist für das Verkehrsvergehen nicht länger zu belangen. Doch aufgepasst: Werden Sie innerhalb dieser Frist mündlich oder via Anhörungsbogen befragt, verlängert sich die Verjährungsdauer vom Zeitpunkt der Anhörung an um weitere drei Monate. Natürlich hat auch der Betroffene Fristen einzuhalten. Ab Zustellungsdatum des Bußgeldbescheides muss der Einspruch innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden – ansonsten werden die Vorwürfe rechtskräftig.

In der Probezeit geblitzt!

Fahranfänger sollten gewarnt sein – in der Probezeit wird mit anderem Maß gemessen. Hier spricht man von A-Verstößen (wie im Zusammenhang mit Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand und Handy) und B-Verstößen (wie Parkverstöße auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, unzulässige Bereifung und Kennzeichenmissbrauch). Je nach Häufigkeit und Kombination der einzelnen Vergehen muss der Betroffene mit einer Auferlegung der Teilnahme an einem Aufbauseminar, der Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre sowie im schlimmsten Fall mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Mit Geblitzt.de Bußgelder, Punkte & Führerscheinentzug vermeiden

Nicht jeder, der Post von der Bußgeldstelle erhalten hat, verfügt über das nötige Kleingeld für die Konsultation eines Anwalts. Eine schnelle, praktische und kostenfreie Möglichkeit, Sanktionen anzufechten, bietet dagegen Geblitzt.de. Der Service der Coduka GmbH hilft bei Geschwindigkeits-, Rotlicht,- Abstands- und Handyverstößen. Wenn auch Sie betroffen sind, brauchen Sie lediglich den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid online einreichen. Die Vorwürfe werden dann anhand Ihrer Unterlagen und Einsicht in die entsprechende Bußgeldakte geprüft.

Um diesen Rechtsbeistand zu gewährleisten, arbeitet die Coduka GmbH eng zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Mit Erfolg – gut 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Reduzierung der Strafe. Wie aber finanziert Geblitzt.de seinen kostenfreien Service? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH in ihrer Funktion als Legal Tech Unternehmen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

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