6 Verbrauchertipps zur Kfz-Versicherung rund um Preise und Vertragsgestaltung

VÖ: 03.05.2020 - 18:56 Uhr. Kommentare: 0
Autos auf nächtlicher Straße

Das Sparpotenzial bei der Kfz-Versicherung ist erheblich. Wird der Versicherungsschutz bedarfsgerecht gewählt und ein kritischer Preisvergleich durchgeführt, können Versicherte hunderte Euro sparen. Welche Fallstricke Verbraucher kennen sollten und wie sich die Verträge besonders preiswert gestalten lassen, wird nachfolgend thematisiert.

1. Check digitaler Versicherer

Während die Digitalisierung in vielen anderen Bereichen des täglichen Lebens längst maßgebliche Erleichterungen gebracht hat, mangelt es in der Kfz-Versicherungsbranche bislang an entsprechenden Lösungen. Bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften ist der bürokratische Aufwand für Abschlüsse nach wie vor enorm. Das kostet die Unternehmen Zeit und die Kunden unnötig Geld. Für wechselfreudige Kfz-Versicherte ist das digitale Angebot noch sehr überschaubar. Dennoch lohnt sich der Vergleich mit konventionellen Versicherern, da digitale Versicherungen mit attraktiven Preisen locken. Zu den wenigen InsurTechs, also Dienstleistern, die auf digitale Technologien zurückgreifen, um papierbasierte Prozesse abzulösen, gehört die Online-Versicherung Friday. Mit dem monatlich kündbaren Versicherungsschutz hat das Angebot Seltenheitswert. Die klassische Kfz Versicherung von Friday lässt sich laut eigenen Angaben des Digitalversicherers innerhalb von wenigen Minuten papierlos via Internet abschließen. Das Beitragsniveau wurde vom Verbrauchermagazin Finanztest (Stiftung Warentest) im Rahmen eines Tests unter 150 Tarifen mit „weit besser als der Durchschnitt“ bewertet.

2. Von Haftpflicht bis Vollkasko

Viele Fahrzeuge sind überversichert. Eine Vollkasko ist teuer und häufig nicht nötig. Lohnenswert ist der Rundumschutz bei Neuwagen und neuwertigen sowie besonders wertvollen Gebrauchtfahrzeugen. Da die Vollkaskoversicherung auch selbst verschuldete Schäden am versicherten Objekt übernimmt, muss der Vertragsabschluss gut überlegt sein. Sobald ein Totalschaden einen Haushalt finanziell stark in Bedrängnis bringen würde, ist eine Vollkasko sinnvoll. In allen anderen Fällen genügt bei Bedarf die Teilkaskoversicherung. Sie reguliert Schäden am eigenen Kraftfahrzeug, die unverschuldet zustande gekommen sind. Ursachen können Tierunfälle und Unwetter sein. Entlastung verspricht die Teilkasko auch bei Kosten durch Steinschläge und Marderbisse. Die Haftpflichtversicherung ist Pflicht und immer dann ausreichend, wenn der Wiederverkaufswert des Gebrauchtwagens gering ist. Diese Police reguliert ausschließlich Schäden von Dritten.

3. Deckungssummen erhöhen!

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung sind niedrig angesiedelt und sollten für eine sorgenfreie Abdeckung potenzieller Kosten angepasst werden. Vorwiegend die 7,5 Millionen Euro für Personenschäden sind angesichts zunehmender Schmerzensgeldzahlungen knapp. Pauschale Versicherungssummen von 50 oder besser 100 Millionen Euro sind empfehlenswert.

4. Kosten senken

Hohe Deckungssummen gibt es nicht kostenlos. Dennoch haben Verbraucher einige Optionen zur Eindämmung der Beiträge. Unter anderem ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung wirkungsvoll. Bei der Teilkaskoversicherung sind 150 Euro pro Schadensfall üblich, bei der Vollkasko 300 Euro. Dieser Vertragsbestandteil kann über 30 Prozent sparen. Die Entscheidung, die Versicherungsbeiträge jährlich statt monatlich zu zahlen, ist ebenso mit Sparpotenzial verbunden. Gleiches gilt für die Jahresfahrleistung, also den gefahrenen Kilometern pro Jahr. Für die Berechnung der Beiträge orientieren sich die meisten Versicherungsgesellschaften an Kilometerstaffeln. Je höher die Jahresfahrleistung, desto teurer die Versicherung. Um nicht unnötig zu zahlen, sind die Kilometer realistisch einzuschätzen und regelmäßig anzupassen. Wenigfahrer sollten sich vor Vertragsabschluss über Tarife informieren, die eine kilometergenaue Abrechnung erlauben. Derartige Versicherungen sind zwar selten, aber durchaus am Markt vertreten.

Tipp: Preisnachlässe geben Versicherer außerdem, wenn Versicherte mit einer Werkstattbindung einverstanden sind. Allerdings kann diese bei kreditfinanzierten sowie geleasten Fahrzeugen zum Problem avancieren, weil es zu Konflikten mit den Kredit- beziehungsweise Leasing-Verträgen kommt. Hier müssen die Unterlagen sorgfältig geprüft werden.

5. Achtung bei grober Fahrlässigkeit!

Vorsicht geboten, ist bei Verträgen, die eine Schadensregulierung bei grober Fahrlässigkeit ausschließen. Dies betrifft Teilkasko- und Voll­kasko-Verträge. Stuft der Versicherer das Fahrverhalten des Versicherten als grob fahrlässig ein, bleibt der Betroffene auf den Kosten sitzen. Dies ist ein äußerst gefährlicher Vertragsbestandteil, der im Ernstfall das finanzielle Aus für Versicherte bedeuten kann. Beispielsweise können die Versicherungsgesellschaften bereits bei Ablenkung durch mitfahrende Kinder oder Haustiere grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Deshalb sollten nur Kfz-Versicherungen abgeschlossen werden, wenn der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Bei vielen Altverträgen fehlt diese Klausel. „Auch hier sollten Kunden den Versicherer bitten, dies nach­träglich in den Leistungs­umfang aufzunehmen“, erklärt Stiftung Wartentest in einem Ratgeber zur Autoversicherung.

6. Neuwertentschädigung bei Neuwagen

Beim Versichern eines Neuwagens sind Verträge mit möglichst langer Neuwertentschädigung ratsam. Kommt es zum Totalschaden, ersetzt die Versicherung den Neuwert und nicht den Zeitwert. Letzterer sinkt gerade bei einem neuen Auto rasant, was im Ernstfall finanzielle Einbußen mit sich bringt. Ideal sind Verträge mit 24 Monaten Neuwertentschädigung. Weniger als 12 Monate sollten nicht akzeptiert werden.

Tipp: Sie möchte bei Ihrem Fahrzeug sparen? GGf. könnte für Sie auch eine Umrüstung auf Autogas in Frage kommen

.
Kommentar abgeben Facebook Twittern

Kommentare

Ohhh! Dieser wundervolle und mit Liebe erstelle Beitrag hat noch keine Kommentare. Sie können das ändern und den ersten Kommentar zum Thema abgeben!
Kommentar abgeben Facebook Twittern