Kfz-Versicherung steuerlich geltend machen und Geld sparen

VÖ: 10.09.2021 - 16:34 Uhr. Kommentare: 0

Eine jährliche Belastung der Haushaltskasse im vierstelligen Bereich ist durch die Kraftfahrzeugversicherung keine Seltenheit. Abhängig von Fahrzeugwert, Leistungsstärke, gefahrenen Kilometern und Umfang des Versicherungsschutzes kann sich eine erhebliche Summe ergeben. Gut, wenn sich zumindest über die Steuer Geld sparen lässt. Wer die Kosten absetzen kann und in welcher Höhe, wird in diesem Steuertipp beschrieben.

Steuerformular

Vorab clever sparen

Da im Herbst für viele Kfz-Versicherte die Wechselsaison beginnt, ist ein Versicherungsvergleich empfehlenswert. Womöglich lassen sich die Kosten für den Kfz-Versicherungsschutz ab dem nächsten Kalenderjahr deutlich senken. Letzteres stimmt bei zahlreichen Verträgen mit dem Versicherungsjahr überein, wodurch sich in Bezug auf die übliche Kündigungsfrist von einem Monat der 30. November als Stichtag für eine ordentliche Kündigung ergibt.

Mit Hilfe von Vergleichsportalen lassen sich die zahlreichen Angebote komfortabel und schnell gegenüberstellen, um bedarfsgerechte Tarife zu entdecken. Diejenigen, die sich für die Zukunft mehr Flexibilität wünschen, finden am Markt einige wenige Versicherungen ohne jährliche Vertragsbindung. Darunter die monatlich kündbare Autoversicherung von Friday – einem unabhängigen Berliner Digitalversicherer, der seine Verträge online abwickelt. Neben der „Original“ Kfz-Versicherung von Friday wird ein Tarif mit kilometergenauer Abrechnung angeboten. Wird weniger gefahren als geschätzt, verspicht der Versicherer eine Rückzahlung.

Zusätzliche Einsparmöglichkeiten können sich durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung und einer Werkstattbindung sowie diverse Rabatte ergeben wie einen Garagen- oder Alleinfahrer-Rabatt.

Die Kfz-Versicherung im Rahmen der Steuererklärung

Bei allem Sparpotenzial beim Vertragsabschluss bleibt die Kfz-Versicherung für alle Verkehrsteilnehmer ein Muss: Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzliche Pflicht. Für zusätzlichen Schutz können Fahrzeughalter eine Kasko-Versicherung ergänzen. Um das Potenzial zur Entlastung der Haushaltskasse auszuschöpfen, lohnt sich ein Blick auf die steuerliche Absetzbarkeit. Stimmen die Voraussetzungen, können Versicherte über eine Angabe in ihrer Steuererklärung Steuern sparen. Die wichtigsten Antworten auf typische Fragen nachfolgend in der Schnellübersicht:

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

  • Ein Muss ist ein steuerpflichtiges Einkommen.
  • Für einen Anspruch auf steuerliche Absetzbarkeit müssen Steuerzahler sowohl Versicherungsnehmer als auch Halter des Fahrzeugs sein.
  • Zudem hängt die Absetzbarkeit von der Fahrzeugnutzung, dem Einkommen und dem Beruf ab.
  • Die Fahrzeugnutzung ist ein entscheidender Faktor.

Darüber hinaus muss die tatsächliche Zahlung der Beiträge zur Kfz-Versicherung nachgewiesen werden. Einen entsprechenden Beitragsnachweis erhalten Versicherte normalerweise jährlich von ihrer Versicherung. Auf der Beitragsbescheinigung ist der Anteil der Kfz-Haftpflichtversicherung vermerkt.

Erfolgt die Übermittlung der Steuererklärung digital mit Hilfe der Software Elster, genügt der Anhang von Belegen, die der Gesetzgeber vorschreibt. Alles Weitere sollte bei Bedarf nachgereicht werden können. Deshalb gilt: Beitragsnachweise und Ähnliches gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archivieren!

Wer kann Kfz-Haftpflicht absetzen?

 

Festangestellte, Rentner, Beamte und Pensionäre.

Wer kann zusätzlich Kaskoversicherungen absetzen? 

Selbstständige.

Wo wird die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung eingetragen?

Die Anlage Vorsorgeaufwand ist in der Regel dafür vorgesehen. Dort lassen sich Kosten für die Versicherung eines privat genutzten Fahrzeugs als Sonderausgabe beziehungsweise „weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ in Zeile 50 eintragen. Werden mit einem Auto nur Berufsfahrten erledigt, handelt es sich hingegen um „Werbungskosten“, die im entsprechenden Feld der Steuererklärung („Weitere Werbungskosten“ / Zeile 45) vermerkt werden. Die Höchstsätze hängen hier vom Einzelfall ab. Wo wird die Kfz-Versicherung bei Selbstständigen eingetragen?

Selbstständige, die ihr versichertes Fahrzeug (im Betriebsvermögen) ausschließlich zu beruflichen Zwecken nutzen, machen die Versicherungskosten (Haftpflicht + Kasko) als Betriebskosten geltend. Verbleibt das beruflich verwendete Fahrzeug hingegen im Privatvermögen des Selbstständigen, sind die Kosten als Betriebsausgaben über eine sogenannte Nutzungseinlage absetzbar.

Spielzeug Auto auf Geldscheinen

Was gilt bei einer Mischform der privaten und beruflichen Nutzung?

Während der private Teil der Kosten als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht wird, ist der Kostenanteil der beruflichen Fahrzeugnutzung als Werbungskosten aufzuführen.

Wieviel kann von der Kfz-Haftpflicht steuerlich abgesetzt werden?

Die Kosten für den Versicherungsschutz können anteilig oder vollständig geltend gemacht werden. Für Angestellte mit Sozialversicherungspflicht gilt für sonstige Vorsorgeaufwendungen eine jährliche Höchstgrenze von 1.900 Euro. Selbstständige haben mehr Spielraum – für sie beträgt die Grenze 2.800 Euro.

Doch Vorsicht: Die abziehbaren Sonderausgaben sind grundsätzlich beschränkt. Wird der Maximalbetrag bereits durch andere Vorsorgeaufwendungen wie beispielsweise eine Krankenversicherung erreicht, hat die Kfz-Versicherung keine steuerliche Auswirkung.

Ist die Ersparnis lohnenswert?

Der Steuersatz und das Einkommen beeinflussen die letztliche Ersparnis. Besonders lohnenswert ist die steuerliche Geltendmachung in der Regel für Geringverdiener. Generell ist es jedoch auch für Gutverdiener ratsam, die Kfz-Versicherungsbeiträge in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Ob dadurch ein Steuervorteil zustande kommt, müssen die Sachbearbeiter des Finanzamts klären.

Alles Wichtige zur Kfz-Steuer lesen Sie hier.
Im Beitrag erfahren Sie, wie sich die Steuer berechnet und warum diese seit 2021 für Autos mit hohem Spritverbrauch beziehungsweise Schadstoffausstoß besonders teuer wird.

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